Minderjährige Schüler*innen werden von ihren Eltern bei Krankheit entschuldigt. Dies erfolgt am Tage der Krankheit durch Email ans Sekretariat oder Telefonat. Im Anschluss an die Krankheit erfolgt eine schriftliche Entschuldigung. Volljährige Schüler*innen können sich selbst entschuldigen.
Auch bei einer Krankheitsdauer, die drei Tage übersteigt, muss an der Schule standardmäßig kein Attest eingereicht werden; die Entschuldigung durch die Eltern ist ausreichend.
Bei gehäuften Fehlzeiten oder begründeten Sorgen über den Gesundheitszustand des betroffenen Kindes, das bei uns zur Schule geht, bitten die Klassen-/Stufenleitungen individuell um die Einholung eines Attestes.
Hinweis: Um den gesamten Prozess der Studien- und Berufsorientierung bis hin zum möglichen Abitur zu begleiten und um die eigenen Schritte diesbezüglich zu dokumentieren, ist die Anschaffung des "Berufswahlpass NRW"als Portfolioinstrument – aber auch als Unterrichtsmaterial – verbindlich vorgeschrieben. Für die Schüler*innen, die an der Potenzialanalyse teilnehmen ist er kostenfrei. Die anderen Schüler*innen müssen ihn erwerben.
Beratung in und außerhalb der Schule
Verfasst von BEC am .
Lieber Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf dieser Seite findet ihr / finden Sie vielfältige Möglichkeiten der Beratung. Einige Beratungsstellen machen sogar besondere Angebote, die den aktuellen Krisensituationen Rechnung tragen.
Selbstverständlich sind auch wir Beratungslehrerinnen immer für euch / Sie da: conrad.evt(at)schulen-koeln.de
Wenn ihr uns eine Telefonnummer hinterlasst, rufen wir euch so schnell wie möglich zurück!
Hier finden Sie die Klausurpläne für die Stufen EF und Q1 sowie den allgemeinen Klausurplan für alle Stufen. Achten Sie auf die Nachschreibtermine, die jeweils unten auf den Seiten zu finden sind.
ACHTUNG: Es gilt immer der in der Schule ausgehängte Plan. Bei kurzfristig notwendigen Änderungen kann die auf der Webseite veröffentlichte pdf-Datei eventuell nicht tagesaktuell sein.