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Liebe Eltern,
die Beantragung von Zuschüssen aus Mitteln des Fördervereins ist einfach und unbürokratisch. Wenn Sie eine Förderung benötigen, können Sie sich an die Klassen- oder Stufenleitungen wenden. Auch wir, der Vorstand des Fördervereins, stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an! Die Förderung im Einzelfall ist in jedem Fall vertraulich!

Liebe Lehrkräfte,
der stellvertretende Vorsitzende, Herr Kamann, nimmt alle Anträge der Lehrkräfte entgegen und berät bei der Antragstellung. Die Anträge an den Förderverein für eine Einzelfallförderung werden von der Klassenleitung oder Stufenleitung gestellt. Ein Antragsformular ist direkt bei Herrn Kamann oder hier erhältlich: Antrag auf Fördermittel
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein. Der Verein benötigt einige Wochen Vorlaufzeit, Ferienzeiten verlängern diesen Zeitraum entsprechend. Sie werden informiert, sobald Ihr Antrag beraten und entschieden wurde.
Bewilligte Fördermittel werden gegen Vorlage des Originalbelegs erstattet. Vorschüsse können gewährt werden, wenn die beantragte Maßnahme im Namen und auf Rechnung des Fördervereins durchgeführt wird. Bitte legen Sie bei Förderanträgen ein verbindliches Angebot vor.

Förderrichtlinien - was kann beantragt werden?

Einzelfallförderung für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können Sie als Eltern oder als Klassenlehrer(in) direkt bei Herrn Kamann beantragen (z.B. für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen oder sonstige Beiträge). Herr Kamann informiert den/die Antragsteller(in) über die Entscheidung. Einzelfallhilfen werden vertraulich behandelt.

Förderung von Projekten auf Klassenebene betreffen z.B. die Theater-, Kunst-, Film- u. Medienprojekte der Klassen, aber auch Besuche von Ausstellungen, Museen bzw. Exkursionen und Führungen. Die Projekte sollen das Bildungsangebot der Schule ergänzen sowie das soziale Lernen der Schüler und Schülerinnen oder die Klassengemeinschaft fördern. Das beantragte Projekt muss allen Schülerinnen und Schülern der Klasse zu Gute kommen und mit den Richtlinien der Schule übereinstimmen (Konferenzbeschluss, Schulprogramm). Der Förderverein gewährt i.d.R. einen Teilzuschuss. Den anderen Anteil trägt die Klassengemeinschaft. Die Kosten für Klassenfahrten, Freizeiten, Klassenfeiern oder der Besuch von Freizeiteinrichtungen tragen die Klassen und die Schülerinnen und Schüler selbst.

Förderung von Tradition und Schulleben: Unterstützt werden Maßnahmen, die klassenübergreifend sind und der "Förderung des Schullebens und der Tradition" dienlich sind. Anträge können aus den Gremien der Schule gestellt werden (Arbeitskreise, Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz sowie Schülerverwaltung und Schulpflegschaft). Die Förderung der Schule bei der offiziellen Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder wissenschaftlichen Wettbewerben, die Teilnahme an Veranstaltungen zur Brauchtumspflege oder die Durchführung von schulischen Veranstaltungen sowie Unterstützung der schulischen Öffentlichkeitsarbeit mögen hier beispielhaft genannt sein.

Förderung der Schule bei der Durchführung erzieherischer Aufgaben umfasst jene Maßnahmen, die jährlich geplant werden. Dazu zählen Beihilfen zur Schulausstattung, Sachmittel und Investitionen für die Fachbereiche. Außerdem werden Maßnahmen gefördert, welche die Bildungsangebote des EvT erweitern und in besonderem Maße dem pädagogischen Konzept der Schule entsprechen.