Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,
sicherlich erinnern Sie sich alle mit Schrecken an die Corona-Hochzeiten, als ich per Mail nahezu im Wochentakt unendlich komplizierte Coronaregeln und v.a. deren Veränderungen kommunizieren musste. Das hat sich ja seit längerem deutlich entspannt und heute verspüre ich große Freude, Ihnen meine womöglich letzte Corona-Mail zu schicken.
Aktuell sind die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe auf einem geringen Niveau. Die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schüler*innen sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion liegt zudem auf einem hohen Niveau.
Wesentliche Teile des bisherigen Handlungskonzepts Corona an Schulen sind deshalb ab 1. Februar 2023 durch Änderungen der Coronaschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen überholt oder bedürfen einer neuen Bewertung hin zu einem „normalen" Schulalltag.
Folgende Punkte sind von besonderer Bedeutung:
- Auslaufen der Corona-Verordnungen
Die für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – sind mit Ablauf des 31. Januar 2023 ausgelaufen.
Die CoronaSchVO wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben.
Die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 für positiv getestete Personen eine „dringende Empfehlung" zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
- Wegfall von Testungen
Die seit Schuljahresbeginn erfolgte regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Schüler*in, Lehrkraft und weiterem schulischem Personal wird eingestellt.
Die hier noch vorhandenen Schnelltests können auf Anfrage und anlassbezogen auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin an die Schüler*innen, Lehrkräfte und das weitere schulische Personal ausgegeben und von diesen Personen verwendet werden.
- Maskentragen in der Schule
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte und Schüler*innen (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
Grundsätzlich werden jedoch positiv getestete Personen, die nicht krank sind und deshalb die Schule besuchen, dringend gebeten, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests eine Maske zu tragen.
- Hygieneregelungen
An der Schule gelten natürlich weiterhin die allgemeingültigen Hygieneregeln: Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag.
- Im Krankheitsfall
Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Soweit der neue Corona-Schulalltag in Kürze. Hier finden Sie die Links zum Brief der Ministerin an die Eltern und zum Brief der Ministerin volljährigen Schüler*innen, in denen die Neuausrichtung des Schulbetriebs dargelegt wird. Vieles wird damit wieder 'normaler', und wir hoffen nun, dass keine restriktiveren Maßnahmen durch eine sich wieder verändernde Gesamtlage notwendig werden. Denn mit großer Erleichterung freue ich mich auf das so vielfach beschworene Licht am Ende des Tunnels der dunkleren Corona-Tage, das wir nun wohl endlich erreicht haben. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei der gesamten EvT-Schulgemeinschaft bedanken, auf die ich mich in den letzten drei Jahren der Pandemie immer verlassen konnte, und die so verantwortungsvoll alle Volten unserer Zeit mitgemacht hat!
Ich wünsche allen ein schönes, erholsames Corona-freies Wochenende!
Mit herzlichen Grüßen
Bruno Zerweck